- 31. August 2022
Nutzung ausgeförderter PV-Anlagen (Ü20-Anlagen)
Jedes Jahr fallen Photovoltaikanlagen aus der EEG-Einspeisevergütung. Die EEG-Förderung ist für sie nach 20 Jahren plus den Monaten des Inbetriebnahmejahres beendet. Die Eigentümer der Anlagen müssen diese aber nicht stilllegen. Sie haben vielmehr verschiedene Möglichkeiten, den erzeugten Strom der Anlage weiter zu nutzen. Das EEG gewährt eine Vergütung nach Jahresmarktwert bis 31.12.2027. Danach gibt es derzeit keine weitere Vergütungsverpflichtung.
Weiterbetrieb mit Volleinspeisung
Bei normalem Weiterbetrieb mit Volleinspeisung erhalten ausgeförderte Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kW ab 2021 den sogenannten Jahresmarktwert-Solar als Vergütung. Der Betrag wird jeweils im Folgejahr berechnet und rückwirkend vergütet. Dieser Wert betrug für das Jahr 2021 7,552 ct/kWh. Für 2022 dürfte der Jahresmarktwert höher liegen. Wer an seiner Anlage nichts verändert hat, erhält diese Anschlussvergütung automatisch ausbezahlt.
Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung
Die Anlage kann für den Eigenverbrauch umgerüstet werden. Eine Voraussetzung ist ein Zweirichtungszähler für den Hausanschluss. Der ins Stromnetz eingespeiste Überschussstrom wird, wie vorher beschrieben, nach Jahresmarktwert vergütet. Mit dem zusätzlichen Einbau eines Stromspeichers lässt sich der Anteil des eigenverbrauchten Stromes noch wesentlich erhöhen. Ob ein Speicher sinnvoll ist, ist im Einzelfall zu berechnen und hängt maßgeblich mit dem Stromverbrauch und der PV-Anlagengröße zusammen.
Ü20-Stromtarif
Es gibt die Möglichkeit, dass der Netzbetreiber, ein regionaler oder überregionaler Stromanbieter für ausgeförderte Anlagen einen speziellen Ü20-Stromtarif mit einer höheren Vergütung als den Jahresmarktwert anbietet. Hier lohnt sich evtl. eine Nachfrage und Prüfung der Rahmenbedingungen.
Direktvermarktung
Alternativ zur normalen Netzeinspeisung kann der Strom auch an einen Direktvermarkter abgegeben werden. Die Vergütung liegt auf dem Niveau des Börsenstrompreises. Dafür ist aber zusätzlich eine Vermarktungsgebühr für den Aufwand des Direktvermarkters zu zahlen. Diese Methode eignet sich eher für größere Anlagen. Dadurch, dass immer mehr kleinere Anlagen aus der Förderung rausfallen, ist zu erwarten, dass es auch für diese Erzeuger bald Direktvermarktungsangebote geben wird.
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