- 12. Mai 2022
Mini-Solaranlagen erfreuen sich großer Beliebtheit
Grünen Strom für den Selbstverbrauch produzieren: angesichts der steigenden Energiepreise und des Krieges in der Ukraine ein reizvoller Gedanke. Das Thema Energiesicherheit wird besonders in Bezug auf Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit viel diskutiert. So interessieren sich immer mehr Privatleute für die Nutzung von Solarenergie – z.B. mit einer Solaranlage auf dem eigenen Dach. Wo Eigenheimbesitzer recht einfach aktiv werden können, haben Mieterinnen und Mieter oftmals das Nachsehen. Dabei können sie ebenfalls ihren eigenen erneuerbaren Strom erzeugen und im Haushalt nutzen.
Balkon-Solaranlage, Stecker-Solaranlage, Mini-Solaranlage, Plug-In-Solaranlage, Balkon-Modul, Guerilla-PV – die Bezeichnungen für Mini-PV-Anlagen sind vielfältig.
Auch im kleinen Rahmen ist ein Umstieg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien ein wesentlicher Schritt zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz. Installiert werden kann eine Mini-Solaranlage an vielen Orten – auf dem Balkon, an der Fassade, auf der Garage oder im Garten. Die meisten Mini-PV-Anlagen – bestehend aus 1-2 Modulen – haben eine Leistung von 150 bis 600 Watt Peak (Abk. WP = max. mögliche Leistung unter Testbedingungen).
Trotzdem gibt es einige Punkte, die auch bei den steckerfertigen PV-Anlagen zu beachten sind, wenn die in bzw. an einer Mieteinheit angebracht werden soll. Vor der Aufstellung bzw. Anbringung einer Mini-Solaranlage ist ein Blick in den Mietvertrag daher dringend anzuraten. Dort ist ggfs. geregelt, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist.
In einem Faktenpapier hat die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) die wichtigsten Informationen für Interessierte zusammengetragen: Steckersolar – eigener Strom vom Balkon – Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (klimaschutz-niedersachsen.de)
Beitragsbild: Mmaxer/Shutterstock.com